Warnhinweis

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat jetzt in einem Urteil den Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” gelten müsse. Gleichzeitig hat die Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt, um daraus entstehende “Vorab-Zensur-Pflichten” zu verhindern.

Quelle: Heise vom 02.08.2008

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